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Betriebsurlaub: Anordnung und Urlaubskonto

Betriebsurlaub ist Erholungsurlaub, den die Praxis für alle auf dieselbe Zeit legt, meist während einer Schließung. Mit Abgrenzungstabelle, Betriebsrat, Ankündigung und Rechenbeispiel für Teilzeit und Wartezeit.

Oscar Hirsch
Oscar Hirsch
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Betriebsurlaub: Anordnung und Urlaubskonto

Betriebsurlaub ist Erholungsurlaub, den der Arbeitgeber für das ganze Team auf denselben Zeitraum legt, meist weil die Einrichtung dann schließt. Das Bundesurlaubsgesetz kennt das Wort nicht; ob die Urlaubswünsche Einzelner dahinter zurücktreten, entscheidet sich an § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, und wo ein Betriebsrat besteht, braucht die Schließzeit außerdem dessen Zustimmung. Wie das gerechnet wird, zeigt ein Fall des LAG Düsseldorf: Einer Verkaufsassistentin mit Vier-Tage-Woche wurden zwei Wochen Betriebsferien als acht Urlaubstage angerechnet, und das Gericht wies ihre Klage auf acht weitere Tage ab (Urteil vom 20.06.2002, 11 Sa 378/02).

Gleich gemeint sind Betriebsferien und Werksferien.

Betriebsurlaub in sechs Sätzen

  • Betriebsurlaub ist kein zusätzlicher Urlaub: Die Schließtage gehen vom Jahresurlaub ab, aber nur Tage mit Arbeitspflicht.
  • Ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber Betriebsferien kraft Direktionsrecht nach billigem Ermessen einführen; Urlaubswünsche treten dann bis auf Härtefälle zurück (§ 7 Abs. 1 BUrlG, LAG Düsseldorf, 11 Sa 378/02).
  • Mit Betriebsrat braucht es dessen Zustimmung, sonst entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG).
  • Höchstdauer und Ankündigungsfrist nennt das Bundesurlaubsgesetz nicht.
  • Mit ärztlichem Zeugnis nachgewiesene Krankheitstage zählen nicht als Urlaub (§ 9 BUrlG).
  • Ohne Urlaubsanspruch bleibt für die Schließtage der Lohn, wenn die Person arbeitsfähig ist und ihre Arbeit anbietet (§ 615 Satz 1 BGB).

Betriebsurlaub, Wunschurlaub und Schließung ohne Urlaubsanspruch

Betriebsurlaub unterscheidet sich vom Urlaub nach Wunsch darin, wer den Zeitraum bestimmt, und von der bezahlten Schließung ohne Urlaubsanspruch darin, ob das Urlaubskonto belastet wird.

MerkmalBetriebsurlaubUrlaub nach WunschSchließung ohne Urlaubsanspruch
Wer legt den Zeitraum festder Arbeitgeber für alle; ohne Betriebsrat nach billigem Ermessen, mit Betriebsrat nur mit dessen Zustimmung oder per Spruch der Einigungsstelleder Arbeitgeber nach dem Wunsch der Person, außer dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Wünsche anderer stehen entgegen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG)der Arbeitgeber, der den Betrieb schließt
Urlaubskontobelastet, nur an Tagen, an denen die Person sonst arbeiten müsstebelastet, ebensonicht belastet
BezahlungUrlaubsentgelt: Schnitt der letzten 13 Wochen ohne Überstundenverdienst (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG)Urlaubsentgelt, ebensovereinbarte Vergütung, wenn die Person ihre Arbeit anbietet und arbeitsfähig ist (§ 615 Satz 1, § 297 BGB)
BeispielZFA in Vollzeit und in TeilzeitWunschurlaub einer ZFA im Oktoberneuer ZFA in der Wartezeit, Praxismanagerin ohne genug Resttage

Wann darf die Praxis Betriebsurlaub anordnen?

Betriebsurlaub kann der Arbeitgeber ohne Betriebsrat über sein Direktionsrecht anordnen, also über das Recht, die im Arbeitsvertrag nur im Rahmen beschriebene Arbeit nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen. Das Gesetz nennt es Weisungsrecht: Der Arbeitgeber bestimmt Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen, soweit Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz nichts festlegen (§ 106 Satz 1 GewO). Ein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag kann dieses Recht also einschränken; lies ihn, bevor Du eine Schließzeit festlegst.

Für einen Betrieb ohne Betriebsrat hat das LAG Düsseldorf am 20.06.2002 (11 Sa 378/02) entschieden, dass der Arbeitgeber Betriebsferien kraft Direktionsrecht einführen kann. Wirksam eingeführte Betriebsferien begründen nach diesem Urteil selbst die dringenden betrieblichen Belange im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, hinter denen die Urlaubswünsche der Beschäftigten bis auf Härtefälle zurückstehen müssen. Wörtlich: „Die Einführung von Betriebsferien ist daher nicht nur dann zulässig, wenn dafür dringende betriebliche Belange sprechen." Ob die Gründe des Arbeitgebers zutrafen, ließ das Gericht offen, weil die Abwicklung zumindest eines Teils des Jahresurlaubs in einem einheitlichen Zeitraum vor allem dem betrieblichen Interesse diene, Störungen durch wechselndes Fehlen auszuschließen.

Was ein Härtefall ist, definiert das Urteil nicht. Im entschiedenen Fall sah das Gericht keinen, zumal die Klägerin bis zur Ankündigung keinen anderen Urlaubswunsch für die Zeit geäußert hatte. Dass das Urteil von einem Landesarbeitsgericht stammt und die Revision zugelassen wurde, gehört zur Einordnung: Es ist eine Linie, kein Gesetz.

Betriebsurlaub mit Betriebsrat: Zustimmung und Einigungsstelle

Betriebsurlaub in einem Betrieb mit Betriebsrat braucht dessen Zustimmung (LAG Düsseldorf, 11 Sa 378/02). Den Rahmen setzt § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG: Der Betriebsrat bestimmt bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans mit, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet nach § 87 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle, und ihr Spruch ersetzt die Einigung.

Eine Betriebsvereinbarung beschließen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam; sie wird schriftlich niedergelegt und gilt unmittelbar und zwingend (§ 77 Abs. 2 und 4 BetrVG).

Einen Betriebsrat gibt es nur, wo einer gewählt wurde, und gewählt wird er in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).

Wie viel Betriebsurlaub darf die Praxis festlegen?

Betriebsurlaub hat im Bundesurlaubsgesetz keine Höchstgrenze, und auch das Urteil des LAG Düsseldorf nennt keine Zahl, sondern spricht nur von „zumindest eines Teils des Jahresurlaubs". Die Bruchzahlen, die viele Ratgeber nennen, berufen sich auf das Bundesarbeitsgericht; den Beschluss konnten wir nicht prüfen, deshalb stehen sie hier nicht.

Eine Planungsregel liefert das Gesetz trotzdem. Nach § 7 Abs. 2 BUrlG ist der Urlaub zusammenhängend zu gewähren, außer dringende betriebliche oder in der Person liegende Gründe machen eine Teilung erforderlich. Muss er aus diesen Gründen geteilt werden und stehen der Person mehr als zwölf Werktage zu, muss ein Teil mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen (§ 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG). Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, also auch der Samstag (§ 3 Abs. 2 BUrlG).

Für die Planung heißt das: Eine Schließung von Montag bis zum Samstag der Folgewoche ohne Feiertag umfasst zwölf aufeinanderfolgende Werktage und kann damit der Teil sein, den § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG bei einer solchen Teilung verlangt. Ein Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag kann von dieser Regel abweichen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 und 3 BUrlG).

Urlaubskonto, Lohn und Krankheit im Betriebsurlaub

Betriebsurlaub ist Erholungsurlaub im Sinne von § 1 BUrlG, der Arbeitgeber erfüllt damit den Anspruch, indem er von der Arbeit freistellt (LAG Düsseldorf, 11 Sa 378/02). Jahresurlaub ist der Urlaub, der einer Person für ein Kalenderjahr zusteht; gesetzlich sind es mindestens 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Freistellen kann er nur an Tagen, an denen eine Arbeitspflicht besteht; eine Teilzeitkraft mit drei Arbeitstagen verbraucht in zwei Schließwochen deshalb sechs Urlaubstage, nicht zehn. Wie Du Urlaubsansprüche auf die Arbeitstage einer Person umrechnest, steht im Artikel zum Urlaubsrechner und zur Umrechnung auf Arbeitstage; welche Abwesenheiten das Konto überhaupt belasten, ordnet der Beitrag zu Abwesenheiten im Team.

Bezahlt wird jeder Tag als Urlaubsentgelt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, also mit dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen ohne den zusätzlichen Verdienst für Überstunden.

Wird jemand während der Schließung krank, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Gemeint ist eine Bescheinigung einer Ärztin oder eines Arztes, die zeigt, an welchen Tagen die Person arbeitsunfähig war; ein Tag, den sie nicht belegt, bleibt ein Urlaubstag (§ 9 BUrlG).

Schwieriger ist der Fall „Betriebsurlaub, aber keine Urlaubstage mehr" und der, in dem jemand noch gar keine hat. Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt man erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG), und wer seinen Jahresurlaub schon genommen hat, hat für die Schließung nichts mehr übrig. Wer die Wartezeit im Eintrittsjahr nicht mehr erfüllt, hat für dieses Jahr Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Monat des Arbeitsverhältnisses, soweit kein Tarifvertrag abweicht (§ 5 Abs. 1 Buchst. a, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG). Fehlt der Anspruch, kann die Praxis die Schließtage nicht als Urlaub verbuchen, es sei denn, der Arbeitsvertrag gewährt früher Urlaub, was als Abweichung zugunsten der Beschäftigten erlaubt ist (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG). Sie nimmt dann die angebotene Arbeit nicht an und schuldet nach § 615 Satz 1 BGB die vereinbarte Vergütung, ohne dass die Tage nachgearbeitet werden müssen. Ein wörtliches Angebot der Arbeit genügt, weil die Praxis mit der Ankündigung erklärt hat, die Arbeit nicht anzunehmen (§ 295 Satz 1 BGB). Anrechnen lassen muss sich die Person, was sie in der Zeit anderweitig verdient (§ 615 Satz 2 BGB), und wer in der Zeit arbeitsunfähig ist, setzt die Praxis für diese Tage nicht in Annahmeverzug (§ 297 BGB).

Betriebsurlaub in medishift eintragen

Betriebsurlaub trägst Du in medishift als eine Abwesenheit für mehrere Mitarbeiter auf einmal ein, für die ganze Praxis oder ausgewählte Personen. Die Urlaubstage rechnet die Software dabei für jede Person einzeln, nach ihren festen Einsatzzeiten und den Feiertagen des Standorts.

Wichtig ist die Kategorie: Je Kategorie legst Du fest, ob sie vom Urlaubskonto abgezogen wird und ob sie als Arbeitszeit zählt. Die Kategorie, die medishift als „Praxisurlaub“ voreinstellt, zieht keine Urlaubstage ab und zählt als Arbeitszeit. Das passt zu bezahlten Schließtagen ohne Urlaubsanspruch, aber nicht zu Betriebsurlaub, der vom Konto abgehen soll; dafür nimmst Du eine Kategorie, die abzieht. Reicht der Urlaub nur für einen Teil der Schließung, trägst Du die Urlaubstage und die bezahlten Tage als zwei einzelne Abwesenheiten ein. Die Liste der Abwesenheiten zeigt zu jeder Person das verbleibende Urlaubskonto, sodass Du vor dem Eintragen siehst, wer zu wenig Tage übrig hat. Mehr zum Urlaubsplaner für die Praxis.

Abwesenheitskalender in medishift: Urlaub, Krankheit und Fortbildung je Mitarbeiter im Monatsraster

Welche Funktionen zu Deiner Praxis passen, siehst Du auf der Preisseite.

Betriebsurlaub ankündigen: Wie früh muss das sein?

Für Betriebsurlaub nennt das Bundesurlaubsgesetz keine Ankündigungsfrist. Was im Einzelfall reicht, zeigt der Fall des LAG Düsseldorf: Das Gericht nahm zugunsten der Klägerin an, dass sie die Betriebsferien vom 30.07. bis 10.08.2001 erst am 05.06.2001 erfahren hatte. Das LAG hielt die Anordnung trotzdem für wirksam; einen Härtefall sah es nicht, zumal die Klägerin bis dahin keinen anderen Urlaubswunsch für den Zeitraum geäußert hatte (11 Sa 378/02).

Daraus folgt eine Reihenfolge für die Planung, keine Frist: Gib die Schließzeit bekannt, bevor das Team seine Urlaubswünsche für das Jahr einreicht. Liegen Wünsche schon vor, sind sie nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zu berücksichtigen, soweit keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen; dass die Schließung selbst solche Belange begründet, hat das LAG Düsseldorf nur für den Betrieb ohne Betriebsrat und mit Ausnahme der Härtefälle entschieden. Wie Du die Jahresplanung danach aufbaust, beschreibt der Leitfaden zur Urlaubsplanung.

Beispiel: Eine Zahnarztpraxis schließt zwei Wochen im August

Beispiel: Eine Zahnarztpraxis mit Inhaberin und vier Angestellten, ohne Betriebsrat, legt ihren Betriebsurlaub auf Montag, 2.8.2027, bis Freitag, 13.8.2027. Das sind zehn Praxistage und, weil der Samstag dazwischen nach § 3 Abs. 2 BUrlG mitzählt, elf Werktage. Die Schließung hat die Inhaberin im Januar angekündigt, bevor Urlaubswünsche für den Sommer eingingen. Jahresurlaub laut Arbeitsvertrag: 30 Tage bei Fünf-Tage-Woche, anteilig bei Teilzeit.

PersonArbeitstage in der SchließungVom UrlaubskontoBezahlt ohne Urlaub
Lena, ZFA, Vollzeit Mo bis Fr, 12 Tage schon genommen1010, danach 8 übrig0
Aylin, ZFA, Mo bis Mi, 18 Tage Jahresurlaub, 6 genommen66, danach 6 übrig0
Petra, Praxismanagerin, Vollzeit, 26 Tage schon genommen104, danach 0 übrig6
Jonas, ZFA, Vollzeit, seit 1.6.202710010

Lena und Aylin verbrauchen je so viele Tage, wie sie in den zwei Wochen gearbeitet hätten. Petra hat nur noch vier Tage; die übrigen sechs Schließtage bekommt sie bezahlt, sofern sie ihre Arbeit anbietet und nicht arbeitsunfähig ist; ihr Konto geht dabei nicht ins Minus. Jonas ist im August erst zwei Monate da und hat noch keinen Urlaubsanspruch, sofern sein Vertrag nichts anderes sagt. Er bekommt alle zehn Tage bezahlt, wenn er seine Arbeit angeboten hat und nicht arbeitsunfähig war.

Die Praxis zahlt damit 16 Arbeitstage, ohne dass dafür Urlaub verbraucht wird. Wer das vermeiden will, plant Petra und Jonas in der Schließzeit für Arbeiten ein, die ohne Patienten anfallen, etwa Inventur, Aufbereitung oder die Ordnung im Lager.

Quellen

Stand: 18.10.2026

  1. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), §§ 1, 3, 4, 5, 7, 9, 11, 13: gesetze-im-internet.de/burlg, zuletzt geändert am 20.04.2013, abgerufen am 18.10.2026
  2. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), §§ 1, 77, 87: gesetze-im-internet.de/betrvg, zuletzt geändert am 19.07.2024, abgerufen am 18.10.2026
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 295, 297, 615: gesetze-im-internet.de/bgb, zuletzt geändert am 23.07.2026, abgerufen am 18.10.2026
  4. Gewerbeordnung (GewO), § 106: gesetze-im-internet.de/gewo, zuletzt geändert am 20.07.2026, abgerufen am 18.10.2026
  5. LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2002, 11 Sa 378/02 (Revision für die Klägerin zugelassen): nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen am 18.10.2026

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