Minijob Urlaubsanspruch 2026: Tage und Verfall
Minijob Urlaubsanspruch: 4 Urlaubstage je Arbeitstag pro Woche, bezahlt nach dem 13-Wochen-Schnitt. Mit Formel ohne feste Tage, Regeln ab 50 und Verfall.

Inhaltsverzeichnis
Der Minijob Urlaubsanspruch in einem Satz: Minijobber haben Urlaubsanspruch, genauso wie Vollzeitkräfte, nämlich vier Wochen bezahlte Erholung im Jahr. Der Unterschied liegt allein in der Zahl der Tage, auf die sich diese vier Wochen verteilen. Genau dort entstehen die Missverständnisse: Die Aushilfe am Empfang bekommt „keinen Urlaub, weil sie ja nur zweimal kommt", die Reinigungskraft ohne feste Tage wird vergessen, und im Januar fragt jemand, ob die Resttage vom Vorjahr noch gelten. Dieser Artikel beantwortet all das und rechnet am Ende zwei Minijobs aus einer Arztpraxis vollständig durch. Er ist keine Rechtsberatung; im Streitfall hilft eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Minijobber haben Urlaubsanspruch in voller Höhe: Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer (§ 2 BUrlG), und ein Minijob ist Teilzeit (§ 2 Abs. 2 TzBfG).
- Die Formel: 24 Werktage geteilt durch 6, mal Arbeitstage pro Woche. Ein Tag pro Woche ergibt 4 Urlaubstage, zwei Tage ergeben 8, drei Tage 12.
- Gewährt die Praxis Vollzeitkräften mehr als das Gesetz, etwa 30 Tage, steht dieser Mehrurlaub anteilig auch dem Minijob zu (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
- Einen gesetzlichen Mehrurlaub ab 50 gibt es nicht. Zusätzliche Tage gibt es für Schwerbehinderte (§ 208 SGB IX) und für Jugendliche unter 18 (§ 19 JArbSchG).
- Bezahlt wird jeder Urlaubstag mit dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG).
- Urlaub verfällt in der Regel nur, wenn die Praxis rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15). Ausnahme: Wer seit Jahresbeginn durchgehend krank war, verliert den Urlaub 15 Monate nach Jahresende auch ohne Hinweis (BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 245/19).
Minijob Urlaubsanspruch: was das Gesetz sagt
Ja: Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte, vier Wochen im Jahr, umgerechnet auf ihre Arbeitstage pro Woche. Einen eigenen Urlaubsparagrafen für geringfügig Beschäftigte gibt es nicht. § 2 BUrlG definiert als Arbeitnehmer Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Eine Entgeltgrenze oder Mindeststundenzahl steht dort nicht. § 2 Abs. 2 TzBfG stellt klar, dass auch teilzeitbeschäftigt ist, wer eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausübt. Und § 4 Abs. 1 TzBfG verbietet, Teilzeitkräfte wegen der Teilzeit schlechter zu behandeln als vergleichbare Vollzeitkräfte, wenn kein sachlicher Grund das rechtfertigt.
Der Minijob mit Verdienstgrenze, umgangssprachlich noch oft „520-Euro-Job" genannt, liegt 2026 bei durchschnittlich 603 Euro im Monat, also bis zu 7.236 Euro im Jahr (Minijob-Zentrale). Die Zahl folgt aus dem Mindestlohn von 13,90 Euro: mal 130, geteilt durch drei, auf volle Euro aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Für den Urlaub spielt diese Zahl keine Rolle. Ob jemand 150 oder 600 Euro verdient: Wer im Minijob Urlaubsanspruch geltend macht, rechnet nach Arbeitstagen, nicht nach Geld.
Was die Minijob-Zentrale dazu sagt
Die Minijob-Zentrale beschreibt den Anspruch genauso: Das Gesetz geht von einer Sechs-Tage-Woche aus, die Formel lautet Arbeitstage pro Woche × 24 : 6. Entscheidend sei nicht, wie viele Stunden jemand arbeitet, sondern an wie vielen Tagen. Wer montags 6 und freitags 3 Stunden arbeitet, hat zwei Arbeitstage. Zwei Hinweise von dort sind für Praxen wichtig. Erstens: Wer Vollzeitkräften mehr Urlaub gibt als gesetzlich vorgeschrieben, muss auch Minijobbern entsprechend mehr geben. Zweitens: Unbezahlter Urlaub ist in Absprache möglich, dauert er aber länger als einen Monat, ist der Minijobber spätestens nach einem Monat ohne Vergütung abzumelden.
Gesetzlicher Urlaub oder Vertragsurlaub?
Die meisten Praxen geben ihren Vollzeit-MFA mehr als die gesetzlichen 24 Werktage, häufig 28 bis 30 Arbeitstage auf Basis einer Fünf-Tage-Woche. Dann ist nicht das Gesetz der Maßstab, sondern der Vertragsurlaub: 30 Tage ÷ 5 × Arbeitstage des Minijobs. Steht im Minijob-Vertrag weniger, greift § 4 Abs. 1 TzBfG, sofern kein sachlicher Grund die Ungleichbehandlung trägt. Wie viel im Minijob Urlaubsanspruch tatsächlich besteht, hängt deshalb oft am Vertrag der Vollzeitkräfte und nicht am eigenen.
Urlaubsanspruch Minijob nach Arbeitstagen: 1, 2 oder 3 Tage pro Woche
Urlaubstage = 24 ÷ 6 × Arbeitstage pro Woche, also 4 Urlaubstage je wöchentlichem Arbeitstag. Gezählt werden Tage, an denen gearbeitet wird, egal ob zwei oder acht Stunden. Wie Du das für unterjährige Eintritte und Rundungen ausführlich durchrechnest, zeigt unser Artikel zum Urlaubsrechner. Hier die Ergebnisse auf einen Blick:
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlich (24 ÷ 6 × Tage) | Bei 30 Tagen Vollzeit (30 ÷ 5 × Tage) |
|---|---|---|
| 1 | 4 | 6 |
| 2 | 8 | 12 |
| 3 | 12 | 18 |
| 4 | 16 | 24 |
| 5 | 20 | 30 |
Ein Tag pro Woche: 4 Urlaubstage
Auch bei einem einzigen Tag pro Woche besteht im Minijob Urlaubsanspruch. Wer nur samstags in der Praxis aushilft oder jeden Mittwoch die Ablage macht, hat gesetzlich 4 Urlaubstage. Das klingt nach wenig, sind aber vier Wochen frei: An jedem Urlaubstag fällt genau ein Arbeitstag weg. Arbeitet jemand nur jede zweite Woche einen Tag, sind das im Schnitt 0,5 Tage pro Woche und damit 24 ÷ 6 × 0,5 = 2 Urlaubstage. Auch so empfiehlt es die Minijob-Zentrale in ihrem Rechner: den Wochendurchschnitt eintragen.
Zwei und drei Tage pro Woche
Bei zwei Tagen sind es gesetzlich 8, bei drei Tagen 12 Urlaubstage. Die häufigste Frage dazu: Wie viele Urlaubstage kostet eine Woche Urlaub? Genau zwei beziehungsweise drei, nämlich die Tage, an denen sonst gearbeitet worden wäre. Wer den Urlaubsantrag über Montag bis Freitag stellt, aber nur dienstags und donnerstags arbeitet, verbraucht zwei Tage, nicht fünf. Fällt ein Feiertag auf einen Arbeitstag, wird er nicht abgezogen, denn Feiertage sind keine Werktage (§ 3 Abs. 2 BUrlG).
Urlaub im Minijob ohne feste Arbeitszeit
Ohne feste Tage rechnest Du über das Jahr: Der Anspruch richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage im Jahr statt pro Woche. Das betrifft Abrufarbeit und Einsätze nach Absprache, wie sie bei Reinigung, Vertretung und Springerdiensten üblich sind. Auch die Minijob-Zentrale fragt in diesem Fall in ihrem Rechner nach den Arbeitstagen im Jahr. Rechnerisch übersetzt Du den gesetzlichen Anspruch auf das Jahr: Die Sechs-Tage-Woche hat 6 × 52 = 312 Werktage. Daraus folgt die Formel
Urlaubstage = 24 × Arbeitstage im Jahr ÷ 312
Wer an 78 Tagen im Jahr arbeitet, im Schnitt also 1,5 Tage pro Woche, kommt auf 24 × 78 ÷ 312 = 6 Urlaubstage. Bei Vertragsurlaub auf Basis der Fünf-Tage-Woche ist der Teiler 260 (5 × 52). Maßgeblich sind die vereinbarten oder bei schwankenden Einsätzen realistisch zu erwartenden Arbeitstage. Wer dafür auf das Vorjahr schaut, sollte es dokumentieren, damit die Zahl später nachvollziehbar bleibt.
Urlaubsanspruch Minijob über 50 Jahre, für Jugendliche und Schwerbehinderte
Über 50: kein Altersurlaub im Gesetz
Wer nach dem Urlaubsanspruch im Minijob über 50 Jahre sucht, erwartet oft einen Bonus. Das Bundesurlaubsgesetz kennt keinen: § 3 Abs. 1 BUrlG nennt 24 Werktage für alle, ohne Altersstaffel. Zusätzliche Tage ab einem bestimmten Alter gibt es nur, wenn ein Arbeits- oder Tarifvertrag sie für die Belegschaft vorsieht. Dann gelten sie wegen § 4 Abs. 1 TzBfG anteilig auch im Minijob. Ob eine solche Altersstaffel wirksam ist, misst sich am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters muss nach § 10 AGG durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sein.
Schüler und Jugendliche unter 18
Hier gibt es tatsächlich mehr, und zwar für die Jüngsten. Nach § 19 Abs. 2 JArbSchG bekommen Jugendliche mindestens 30 Werktage, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 sind, 27 Werktage unter 17 und 25 Werktage unter 18. Die Schülerin, die am 1. Januar 16 Jahre alt ist und samstags in der Praxis hilft, hat damit 27 ÷ 6 × 1 = 4,5 Urlaubstage.
Schwerbehinderte Minijobber
Schwerbehinderte Menschen haben nach § 208 Abs. 1 SGB IX Anspruch auf fünf zusätzliche Arbeitstage, bezogen auf die Fünf-Tage-Woche. Bei weniger Arbeitstagen vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend: Bei zwei Tagen pro Woche sind es 5 ÷ 5 × 2 = 2 zusätzliche Tage.
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Bezahlter Urlaub im Minijob: Entgelt, Urlaubsgeld, Krankheit
Urlaubsentgelt: der Durchschnitt der letzten 13 Wochen
Urlaub im Minijob ist bezahlter Urlaub. Nach § 11 Abs. 1 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne die zusätzlich für Überstunden gezahlten Beträge. Dauerhafte Lohnerhöhungen zählen mit, Kürzungen durch Kurzarbeit oder unverschuldete Ausfälle bleiben außen vor. Ausgezahlt wird vor Antritt des Urlaubs (Absatz 2). Die Minijob-Zentrale fasst es so zusammen: Der Urlaubstag muss weder vor- noch nachgearbeitet werden. Bei festem Monatslohn läuft das Gehalt einfach weiter; bei schwankenden Einsätzen musst Du rechnen (siehe Beispiel unten).
Urlaubsgeld ist etwas anderes
Urlaubsgeld, also eine Sonderzahlung zusätzlich zum Lohn, schreibt kein Gesetz vor (Minijob-Zentrale). Eine Pflicht kann sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Zahlt die Praxis Urlaubsgeld an Vollzeitkräfte, steht es Minijobbern nach § 4 Abs. 1 TzBfG anteilig zu. Achtung: Urlaubsgeld zählt zum Verdienst. Ist es regelmäßig oder vertraglich zugesagt, gehört es laut Minijob-Zentrale schon zu Beginn der Beschäftigung in die Prognose des Jahresverdienstes, und der darf 7.236 Euro nicht überschreiten. Erst bei einer nicht vorhersehbaren Zahlung wird zum Zeitpunkt der Zahlung geprüft, ob die Jahresgrenze überschritten wird.
Krank im Urlaub und krank im Minijob
Wer während des Urlaubs krank wird, verliert die Tage nicht: Durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nach § 9 BUrlG nicht auf den Urlaub angerechnet. Ohne Attest gibt es diesen Schutz nicht. Außerhalb des Urlaubs gilt auch für Minijobber die Entgeltfortzahlung: bis zu sechs Wochen, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen besteht (§ 3 Abs. 1 und 3 EFZG).
Minijob Urlaubsanspruch: Wartezeit, Verfall, Abgeltung
Wartezeit und Teilurlaub
Wer neu im Minijob anfängt, bekommt den vollen Jahresurlaub erstmals nach sechs Monaten Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG). Wer bis zum 1. Juli anfängt, erfüllt diese Wartezeit noch im selben Jahr. Wer später einsteigt, bekommt für jeden vollen Monat ein Zwölftel (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Ein Minijob mit zwei Tagen ab dem 1. September bringt im ersten Jahr 8 × 4 ÷ 12 = 2,67 Tage. Weil Bruchteile ab einem halben Tag aufgerundet werden (§ 5 Abs. 2), sind es 3 Tage.
Verfall: nur nach Hinweis
Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen statthaft, und dann bis zum 31. März (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Das Bundesarbeitsgericht hat das aber an eine Bedingung geknüpft (Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15): Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten konkret und transparent auffordern, den Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass er sonst verfällt. Die Beweislast dafür trägt der Arbeitgeber. Unterbleibt der Hinweis, verfällt in der Regel nichts. Eine Ausnahme gilt bei Langzeiterkrankung, und sie ist eng (BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 245/19): War jemand seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend arbeitsunfähig, verfällt der Urlaub dieses Jahres auch ohne Hinweis 15 Monate nach dessen Ende. Hat die Person im Urlaubsjahr dagegen noch gearbeitet, bleibt es für dieses Jahr bei der Hinweispflicht. Für Praxen heißt das: Auch die Aushilfe mit vier Urlaubstagen sollte im Herbst eine Mitteilung in Textform über ihre Resttage bekommen, etwa per E-Mail. Das sichert den Nachweis.
Abgeltung bei Vertragsende
Ist beim Ende des Minijobs noch Urlaub übrig, weil er nicht mehr genommen werden konnte, wird er ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Im laufenden Arbeitsverhältnis sieht das Gesetz diese Abgeltung nicht vor: Urlaub ist freie Zeit, kein Geldkonto.
Praxisbeispiel: Empfang und Reinigung im Minijob
Eine Hausarztpraxis gewährt ihren Vollzeit-MFA 30 Urlaubstage auf Basis der Fünf-Tage-Woche. Zwei Minijobs gehören zum Team.
Die Empfangskraft mit festen Tagen
Lena arbeitet dienstags und donnerstags von 14:00 bis 18:30 Uhr am Empfang, also 9 Stunden pro Woche bei 15 Euro Stundenlohn. Das sind 135 Euro pro Woche oder 135 × 13 ÷ 3 = 585 Euro im Monat, unter der Grenze von 603 Euro. Angefangen hat sie am 1. März 2026.
- Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 ÷ 6 × 2 = 8 Tage
- Tatsächlicher Anspruch nach Praxisregel: 30 ÷ 5 × 2 = 12 Tage
- Wartezeit: am 31. August erfüllt, also voller Anspruch schon 2026
- Zwei Wochen Sommerurlaub kosten sie 4 Tage (zweimal Dienstag, zweimal Donnerstag), ihr Monatslohn von 585 Euro läuft weiter
- Mit anerkannter Schwerbehinderung kämen 5 ÷ 5 × 2 = 2 Tage dazu, zusammen 14
Kündigt sie zum 30. Juni 2027, steht ihr für 2027 ein Teilurlaub von 12 × 6 ÷ 12 = 6 Tagen zu (§ 5 Abs. 1 Buchstabe c BUrlG), sofern der Vertrag den Mehrurlaub nicht anders regelt. Hat sie davon 2 genommen, werden 4 Tage abgegolten, bei 4,5 Stunden × 15 Euro also 4 × 67,50 = 270 Euro.
Die Reinigungskraft ohne feste Tage
Herr Kaya reinigt die Praxis nach Absprache, laut Rahmenvereinbarung an rund 78 Tagen im Jahr, je nach Bedarf zwei bis vier Stunden, ebenfalls zu 15 Euro.
- Gesetzlich: 24 × 78 ÷ 312 = 6 Tage
- Nach Praxisregel: 30 × 78 ÷ 260 = 9 Tage
- Urlaubsentgelt: In den 13 Wochen vor seinem Urlaub hatte er 20 Einsätze mit zusammen 62 Stunden, also 62 × 15 = 930 Euro. Pro Einsatztag sind das 930 ÷ 20 = 46,50 Euro.
- Fallen in seinen Urlaub drei geplante Einsätze, bekommt er 3 × 46,50 = 139,50 Euro Urlaubsentgelt
Der Vergleich zeigt, wo Fehler entstehen: Bei Lena reicht eine Formel, bei Herrn Kaya brauchst Du Einsatzdaten. In medishift hinterlegst Du für Lena feste Einsatzzeiten und 12 Tage Jahresurlaub. Stellt sie einen Antrag über zwei volle Wochen, zieht die automatische Tagesberechnung nur ihre Arbeitstage ab und lässt Feiertage am Standort aus. Ihr Urlaubskonto zeigt Jahresurlaub plus Übertrag minus bestätigte Tage. Für Herrn Kaya ohne feste Tage trägst Du die errechneten 9 Tage ein und prüfst bei jedem Antrag, welche Einsätze tatsächlich ausfallen. Wie das im Alltag aussieht, zeigt der Urlaubsplaner für die Praxis.
Häufige Fragen
Fazit: gleiche Wochen, weniger Tage
Urlaub im Minijob funktioniert wie in Vollzeit: vier Wochen gesetzlich, bezahlt, mit denselben Regeln für Wartezeit, Krankheit und Verfall. Für die Praxis zählen drei Dinge: der Vertragsurlaub der Vollzeitkräfte als Maßstab, wenn er über dem Gesetz liegt, die Arbeitstage pro Woche oder pro Jahr und ein dokumentierter Hinweis auf Resttage vor Jahresende. Mehr zur Planung im Team findest Du im Überblick zur Urlaubsplanung, zu den Fristen im Artikel Arbeitsrecht: Urlaubsplanung im Voraus und zu allen anderen Fehlzeiten unter Abwesenheiten. Wenn Du Urlaubskonten nicht mehr von Hand führen willst, probiere medishift kostenlos aus.


