Die stufenweise Wiedereingliederung (auch Hamburger Modell) ist eine freiwillige, ärztlich begleitete Maßnahme, die arbeitsunfähige Beschäftigte nach längerer oder schwerer Erkrankung schrittweise zur Arbeit zurückführt. Rechtsgrundlage sind § 74 SGB V für gesetzlich Krankenversicherte und § 44 SGB IX für die Rehabilitationsträger, und beide verlangen, dass ein Arzt feststellt: Die bisherige Tätigkeit ist teilweise möglich, und die stufenweise Wiederaufnahme verbessert die Eingliederung voraussichtlich. Für Deinen Dienstplan heißt das: Die Person steht stundenweise im Plan, bleibt nach § 2 Abs. 2 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA aber während der ganzen Zeit arbeitsunfähig.
Wiedereingliederung in sechs Punkten
- Rückkehr in Stufen, üblich fünf Tage pro Woche über vier bis acht Wochen (BAuA 2021).
- Lehnt die beschäftigte Person ab, unterbleibt die ärztliche Feststellung (§ 7 Abs. 3 AU-Richtlinie).
- Kann der Arbeitgeber nicht beschäftigen, findet sie nicht statt (AU-Richtlinie, Anlage Nr. 6).
- Die Arbeitsunfähigkeit läuft weiter (§ 2 Abs. 2 AU-Richtlinie).
- Geld: bis sechs Wochen Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 EntgFG), dann Krankengeld (§ 44 SGB V), direkt nach Reha Übergangsgeld (§ 71 Abs. 5 SGB IX).
- Die Wochen zählen auf die 78 Wochen Krankengeld bei derselben Krankheit (§ 48 SGB V).
Wiedereingliederung oder betriebliches Eingliederungsmanagement?
Die Wiedereingliederung ist eine ärztliche Maßnahme für eine Person, das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Klärungsverfahren, das der Arbeitgeber anstoßen muss. Beide haben eine Sechs-Wochen-Schwelle, und die beiden Schwellen bedeuten Verschiedenes.
| Merkmal | Hamburger Modell | Betriebliches Eingliederungsmanagement |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 74 SGB V, § 44 SGB IX | § 167 Abs. 2 SGB IX |
| Sechs-Wochen-Schwelle | Arzt prüft spätestens ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit regelmäßig | Mehr als sechs Wochen ganz oder teilweise arbeitsunfähig innerhalb eines Jahres |
| Wer handelt | Arzt, auch auf Vorschlag der Beschäftigten | Arbeitgeber mit der Interessenvertretung, bei schwerbehinderten Menschen auch der Schwerbehindertenvertretung |
| Zustimmung | Beschäftigte, Arbeitgeber, Kostenträger | Betroffene Person |
| Ergebnis | Stufenplan mit täglicher Arbeitszeit und Tätigkeiten | Klärung, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann |
Beim Hamburger Modell ist die Sechs-Wochen-Marke eine Pflicht des Arztes: Nach § 74 Satz 2 SGB V hat die Feststellung spätestens ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit regelmäßig mit der Bescheinigung zu erfolgen, ein früherer Beginn ist damit nicht ausgeschlossen. Beim BEM ist sie der Auslöser für Dich: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig, klärst Du nach § 167 Abs. 2 SGB IX mit Zustimmung der betroffenen Person und mit der zuständigen Interessenvertretung, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann; bei schwerbehinderten Menschen ist außerdem die Schwerbehindertenvertretung dabei. Die stufenweise Rückkehr kann Teil eines BEM sein oder als einzelne Maßnahme laufen (BAuA 2021); die BAuA nennt sie in ihrer Pressemitteilung vom 20. Juli 2026 einen zentralen Bestandteil des BEM.
Wer die Wiedereingliederung anstößt und wer zustimmen muss
Die Wiedereingliederung beginnt beim behandelnden Arzt; anregen kann sie auch die beschäftigte Person selbst. Die BAuA (2021) nennt dafür ausdrücklich auch Hausärztinnen und Hausärzte, niedergelassene Fachärzte und Klinikärzte. Die Feststellung darf nach § 7 Abs. 1 der AU-Richtlinie nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erfolgen. Der Arzt sieht nach § 7 Abs. 3 der AU-Richtlinie davon ab, wenn die Teilnahme dem Genesungsprozess schaden kann oder die beschäftigte Person die stufenweise Wiederaufnahme ablehnt.
Der Stufenplan ist das Dokument, mit dem Du planst. Nach Anlage Nr. 8 der AU-Richtlinie erklärt die beschäftigte Person ihr Einverständnis auf einem vereinbarten Vordruck, und der Arzt trägt dort die tägliche Arbeitszeit ein sowie die Tätigkeiten, die sie ausüben kann oder denen sie nicht ausgesetzt werden darf. Außerdem braucht die Maßnahme die Zustimmung des zuständigen Sozialversicherungsträgers und des Arbeitgebers (BAuA 2021); für Beamtinnen und Beamte gelten gesonderte Regeln.
Beteiligt sind laut Anlage Nr. 2 der AU-Richtlinie neben Beschäftigten, Arzt und Arbeitgeber auch Arbeitnehmervertretung, Betriebsarzt, Krankenkasse und gegebenenfalls Medizinischer Dienst und Rehabilitationsträger; eine standardisierte Lösung gibt es nach demselben Text nicht. An Arbeitsplätzen, für die die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt, geht es grundsätzlich nur mit Zustimmung des Betriebsarztes (Anlage Nr. 4), außer es steht fest, dass die besondere Belastung keine Nachteile oder Gefahren für die Person oder Dritte bringt. Was der Betriebsarzt sonst in einer Praxis übernimmt, steht in unserem Artikel zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis.
Sagst Du als Arbeitgeber, dass Du die Person nicht beschäftigen kannst, ist die Maßnahme nach Anlage Nr. 6 der AU-Richtlinie nicht durchführbar.
Krankengeld, Übergangsgeld, Lohn: Wer zahlt während der Wiedereingliederung?
Wer während der Wiedereingliederung zahlt, hängt davon ab, wie lange die Arbeitsunfähigkeit schon dauert und ob die Maßnahme unmittelbar an eine medizinische Rehabilitation anschließt. Die Person ist weiter arbeitsunfähig (§ 2 Abs. 2 AU-Richtlinie), und für die Entgeltfortzahlung gelten nach der Deutschen Rentenversicherung dieselben Regeln wie bei jeder fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit. Liegt die Maßnahme also noch in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit, zahlst Du das Arbeitsentgelt weiter (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EntgFG), sofern der Anspruch besteht und die Person die Krankheit nicht verschuldet hat. Wann der Anspruch entsteht und wie die Krankmeldung läuft, steht im Artikel zu Abwesenheiten in der Praxis.
Nach der Entgeltfortzahlung ist die Krankenkasse dran: Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht (§ 44 Abs. 1 SGB V), und die Techniker Krankenkasse bestätigt, dass dieser Anspruch in dieser Phase erhalten bleibt. Zahlst Du für die geleisteten Stunden trotzdem Entgelt, ruht das Krankengeld, soweit und solange die Person beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhält (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Übergangsgeld kommt ins Spiel, wenn die Wiedereingliederung unmittelbar an eine medizinische Rehabilitation anschließt: Dann wird es nach § 71 Abs. 5 SGB IX bis zu ihrem Ende weitergezahlt. Hat die Rentenversicherung die Maßnahme eingeleitet, zahlt sie nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Übergangsgeld, wenn die Voraussetzungen vorliegen, und rechnet ein Entgelt des Arbeitgebers für die geleistete Arbeit mit dem Nettobetrag an (DRV).
Jede Woche der stufenweisen Rückkehr zählt auf die Höchstdauer des Krankengeldes, denn die Arbeitsunfähigkeit besteht fort. Wegen derselben Krankheit gibt es Krankengeld längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit, und Zeiten, in denen der Anspruch ruht, zählen dabei mit (§ 48 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 SGB V).
Beispiel: Eine Pflegefachfrau mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist seit zwölf Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig und beginnt einen Stufenplan über vier Wochen. Woche 1 bis 6: Entgeltfortzahlung durch das Krankenhaus, das Krankengeld ruht. Woche 7 bis 16: Krankengeld, davon die Wochen 13 bis 16 im Stufenplan. Auf die 78 Wochen angerechnet sind nach Ende der Maßnahme alle 16 Wochen, 62 Wochen bleiben.
Wie lange dauert eine Wiedereingliederung?
Eine Wiedereingliederung dauert üblicherweise vier bis acht Wochen mit steigenden Stunden an fünf Tagen pro Woche, etwa zwei, vier und sechs Stunden am Tag (BAuA 2021). Das ist eine übliche Ausgestaltung, keine Vorgabe. Als Obergrenze empfiehlt Anlage Nr. 1 der AU-Richtlinie, dass die Phase in der Regel sechs Monate nicht überschreiten sollte.
Statt kürzerer Tage kann der Plan auch weniger Tage vorsehen: Die BAuA beschreibt eine tageweise Gestaltung mit anfangs drei Tagen pro Woche und eine Steigerung von zwei über vier auf sechs Stunden an drei Tagen, danach von drei über vier auf fünf Tage. Inhalte und Steigerungsstufen sind laut BAuA-Pressemitteilung vom 20. Juli 2026 individuell anzupassen und bei Bedarf zu ändern. Endet die Arbeitsunfähigkeit früher als im Stufenplan vorgesehen, gilt die Maßnahme nach Angabe der Deutschen Rentenversicherung ab diesem Tag als abgeschlossen.
Stufenplan im Dienstplan: Wiedereingliederung im Schichtbetrieb
Der Stufenplan einer Wiedereingliederung legt Stunden pro Tag fest, ein Dienstplan im Krankenhaus kennt Schichten mit festen Zeiten; die Arbeit der Planung ist, beides übereinander zu legen. Drei Dinge gehören dazu.
Erstens planst Du nur, was der Stufenplan erlaubt: Der Arzt gibt auf dem Vordruck die tägliche Arbeitszeit an und die Tätigkeiten, denen die Person nicht ausgesetzt werden darf (AU-Richtlinie, Anlage Nr. 8). Nacht- und Wochenenddienste planst Du deshalb erst, wenn der Plan sie nicht ausschließt. Die BAuA (2021) nennt Schichtdienst und alleinige Verantwortung ausdrücklich als Tätigkeiten, die neben der Zeit angepasst werden können.
Zweitens planst Du zusätzlich zur Mindestbesetzung: Wer zwei Stunden da ist, besetzt keine Schicht. Plane die Person in den ersten Stufen neben dem Team, das die Station ohne sie trägt, und gib ihr Aufgaben, die in zwei Stunden fertig werden. Welche Regeln für Schichten und Pausen sonst gelten, sammelt unser Themenbereich Arbeitszeitrecht.
Drittens informierst Du das Team: Die BAuA (2021) weist darauf hin, dass Aufgabenverteilung und Übernahme durch Kolleginnen und Kollegen geklärt sein müssen, sonst kann es zu Missverständnissen kommen. Das heißt praktisch: Das Team weiß, was die Person in welcher Woche darf, nicht warum.
Beispiel: Pflegefachfrau, Vollzeit, fünf Tage, Frühdienst sonst 6:00–14:30 mit 30 Minuten Pause, also 8 Stunden Arbeit am Tag. Stufen nach dem Muster der BAuA: 2, 4, 6 Stunden, dann voll.
| Woche | Dienst im Plan | Stunden am Tag | Stunden pro Woche |
|---|---|---|---|
| 1 | 9:00–11:00, Mo bis Fr | 2 | 10 |
| 2 | 8:00–12:00, Mo bis Fr | 4 | 20 |
| 3 | 7:00–13:00, Mo bis Fr | 6 | 30 |
| 4 | 6:00–14:30, Mo bis Fr | 8 | 40 |
Die erste Stufe beginnt nach der Übergabe am Morgen, damit die Pflegefachfrau nicht in den dichtesten Teil der Schicht fällt. Für eine Teilzeitkraft mit 20 Stunden an fünf Tagen, etwa eine MFA in der Ambulanz mit Dienst 8:00–12:00, sind die vier Stunden am Tag schon das Ziel. Sinnvolle Stufen sind dann 2, 3 und 4 Stunden, also 10, 15 und 20 Wochenstunden; das ist unsere Rechnung, keine Norm, und der Arzt kann andere Stufen festlegen.
Beispiel: Dieselbe Pflegefachfrau nach der tageweisen Variante der BAuA, mit Diensten an Montag, Mittwoch und Freitag: 2 Stunden an drei Tagen (6 Wochenstunden), 4 Stunden (12), 6 Stunden (18), dann 6 Stunden an vier Tagen (24) und an fünf Tagen (30), danach der volle Frühdienst mit 40 Wochenstunden. Drei feste Tage lassen sich in einem Schichtplan leichter abbilden als fünf Einsätze à zwei Stunden, dafür dauert der Plan bei einer Woche je Stufe sechs statt vier Wochen.
Stufenplan in medishift eintragen
Die Stufen eines Wiedereingliederungsplans trägst Du in medishift als Schichten mit den Uhrzeiten aus dem Stufenplan ein. Die festen Verfügbarkeiten der Person stellst Du auf das Zeitfenster der aktuellen Stufe; ist die Standortregel für Einsätze außerhalb der Arbeitszeiten eingeschaltet, warnt der Dienstplan bei jeder Schicht außerhalb dieses Fensters. Änderungen an den Arbeitszeiten gelten ab dem Tag, an dem Du sie speicherst, und die früheren Stufen bleiben als Zeitstrahl einsehbar.
Eine Bedingung wie „In den ersten zwei Wochen ist Anna nie allein auf Station" sagst Du Kira in einem Satz; sie schreibt sie in die Dienstplan-Regeln. Falls die Regel nachgerechnet wird, zeigt die Prüfung des Dienstplans jede Schicht, die dagegen verstößt. Die Software warnt dabei nur, sie verhindert nichts; was der Arzt im Stufenplan ausschließt, liest Du weiter selbst. Wie das im Klinikalltag aussieht, zeigt die Seite zum Dienstplan im Krankenhaus.

Welche Funktionen zu Deiner Einrichtung passen, siehst Du auf der Preisseite.
Unterbrechung und Ende der Wiedereingliederung
Wird die beschäftigte Person während der Wiedereingliederung krank, regelt die Deutsche Rentenversicherung für die von ihr eingeleiteten Maßnahmen eine Grenze von sieben Tagen. Die Maßnahme darf nach ihrer Darstellung aus gesundheitlichen und betrieblichen Gründen bis zu sieben Tage unterbrochen werden, wenn am Stufenplan festgehalten wird. Dauert die Unterbrechung länger, gilt sie vom ersten Tag der Unterbrechung an als abgebrochen.
Für Deinen Dienstplan bedeutet ein Abbruch: Die Person arbeitet nicht mehr stundenweise, und die Schichten der restlichen Stufen werden frei. Wer die Stufen bisher zusätzlich zur Mindestbesetzung geplant hat, muss dabei keine Lücke schließen.
Quellen
Stand: 21.10.2026
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), §§ 44, 48, 49, 74: gesetze-im-internet.de/sgb_5, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.6.2026, abgerufen am 21.10.2026
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), §§ 44, 71, 167: gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018, zuletzt geändert durch Art. 2b G v. 24.7.2026, abgerufen am 21.10.2026
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), § 3: gesetze-im-internet.de/entgfg, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 7 G v. 12.5.2026, abgerufen am 21.10.2026
- Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA, § 2, § 7 und Anlage mit Empfehlungen zur Umsetzung: g-ba.de, zuletzt geändert am 7. Dezember 2023, in Kraft seit 21.02.2024, abgerufen am 21.10.2026
- BAuA, Fakten RTW 2: Stufenweise Wiedereingliederung, Juni 2021: baua.de, abgerufen am 21.10.2026
- BAuA, Pressemitteilung 22/26 vom 20. Juli 2026: baua.de, abgerufen am 21.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung Hessen, Stufenweise Wiedereingliederung, Herbst 2024: deutsche-rentenversicherung.de, abgerufen am 21.10.2026
- Techniker Krankenkasse, Stufenweise Wiedereingliederung: tk.de, abgerufen am 21.10.2026




