Praxisplanung: Sprechzeiten und Personal planen
Praxisplanung in der Arztpraxis heißt: Sprechzeiten, Terminraster und Dienstplan müssen zusammenpassen. Der Leitfaden zeigt Dir mit konkreten Zeiten, wie Du den Praxisplan aufbaust, den Personalbedarf herleitest und woran Du ein gutes Planungswerkzeug erkennst.

Inhaltsverzeichnis
Eine Praxisplanung, die trägt, erkennst Du nicht am Plan an der Wand. Du erkennst sie daran, dass der Mittwochnachmittag nicht auseinanderfällt, wenn eine MFA krank wird. In der Arztpraxis greifen dafür drei Ebenen ineinander: die Sprechzeiten, das Terminraster am Empfang und der Dienstplan des Teams. Wer nur eine davon plant, verschiebt das Problem auf die anderen beiden. Dieser Leitfaden zeigt Dir mit konkreten Zeiten, wie Du die drei Ebenen zusammenbringst, wie viele Personalstunden Deine Öffnungszeit wirklich kostet und woran Du einen Praxisplaner erkennst, der Dir Arbeit abnimmt statt neue zu erzeugen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Praxisplanung besteht aus drei Ebenen: Sprechzeiten (Horizont Jahr), Terminraster (Quartal) und Dienstplan (Woche). Passen sie nicht zueinander, hilft auch das beste Werkzeug nicht.
- Standortanalyse, Altersstruktur des Einzugsgebiets und Wettbewerbsdichte gehören zur Praxisgründung, nicht zum laufenden Betrieb. Dieser Leitfaden behandelt den laufenden Betrieb.
- Ein belastbarer Praxisplan hält Akutslots frei, statt sie zu verplanen: zwei am Vormittag, einer am Nachmittag.
- Der Personalbedarf folgt aus Öffnungszeit mal Besetzung je Funktionsbereich, plus Vertretung für Urlaub, Fortbildung und Krankheit.
- Ein Praxisplaner 2026 ersetzt nicht Dein Praxisverwaltungssystem: Er plant das Team, das PVS plant den Patiententermin.
Was zur Praxisplanung in der Arztpraxis gehört und was nicht
Praxisplanung meint im Alltag drei sehr unterschiedliche Planungsebenen, die gern in einen Topf geworfen werden. Jede Ebene hat einen eigenen Horizont, eigene Verantwortliche und ein eigenes Werkzeug.
| Ebene | Was Du festlegst | Wer plant | Horizont |
|---|---|---|---|
| Sprechzeiten | Öffnungstage, Kernzeiten, offene Sprechstunde, Termin-Sprechstunde | Praxisinhaberin | Jahr |
| Terminraster | Terminlängen je Anlass, Blöcke für Vorsorge, Impfungen, Blutentnahme | Empfang und Ärztin gemeinsam | Quartal |
| Dienstplan | Wer wann in Anmeldung, Labor und Behandlungszimmer steht | Planer oder erste MFA | Woche |
| Abwesenheiten | Urlaub, Fortbildung, Vertretungsregelung | Team und Leitung | Jahr grob, Woche fein |
Die Ebenen hängen von oben nach unten voneinander ab. Aus den Sprechzeiten folgt, wie viele Besetzungsstunden Du überhaupt füllen musst. Aus dem Terminraster folgt, wie viele Personen gleichzeitig gebunden sind. Erst danach lässt sich ein Dienstplan schreiben, der nicht jede Woche neu verhandelt werden muss.
Wo es klemmt, siehst Du meist an der Nahtstelle zwischen zwei Ebenen. Eine offene Sprechstunde am Montagvormittag bindet mehr Personal als ein Terminraster, weil niemand weiß, wie viele Patientinnen kommen. Steht im Dienstplan trotzdem die Montagsbesetzung eines Terminvormittags, entsteht jede Woche derselbe Engpass am Empfang, und der Dienstplan bekommt die Schuld für eine Entscheidung, die eine Ebene höher gefallen ist.
Was nicht in die laufende Praxisplanung gehört: Standortanalyse, demografische Entwicklung des Einzugsgebiets, Wettbewerbsdichte und die Definition des Praxiskonzepts. Diese Fragen entscheidest Du bei Gründung, Übernahme oder Erweiterung, danach jahrelang nicht mehr. Wer sie mit der Wochenplanung vermischt, macht meist beides halb. Für den laufenden Betrieb ist Praxismanagement-Software zuständig, nicht der Businessplan.
Der Praxisplan im Tagesablauf: Blöcke, Puffer, Pausen
Ein Praxisplan scheitert selten am Bedarf, fast immer am fehlenden Puffer. Der klassische Fehler: Jeder Slot ist vergeben, und der erste Akutfall um 8:40 Uhr schiebt den kompletten Vormittag nach hinten.
Ein Raster, das sich in Hausarztpraxen bewährt hat:
- 7:00 bis 7:30 Uhr: Anmeldung öffnet, Labor vorbereiten, Vortagesbefunde sortieren. Noch keine Patiententermine.
- 7:30 bis 11:30 Uhr: Termin-Sprechstunde in festen Längen, dazwischen zwei Akutslots, die bis 9:00 Uhr nicht vergeben werden.
- 11:30 bis 13:00 Uhr: Hausbesuche, Befundtelefonate, Rezepte, Verwaltung.
- 13:00 bis 14:00 Uhr: Pause und Übergabe an den Spätdienst.
- 14:00 bis 18:00 Uhr: Nachmittagssprechstunde mit einem Akutslot, der bis 15:00 Uhr frei bleibt.
Die Pausen sind dabei kein Puffer, sondern Pflicht. Nach § 4 Arbeitszeitgesetz stehen bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Ruhepause zu, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Zwischen zwei Diensten liegen nach § 5 ArbZG elf Stunden Ruhezeit, mit einer Ausnahme für Einrichtungen zur Behandlung und Pflege, die die Tabelle im nächsten Abschnitt aufschlüsselt. Ein Praxisplan, der diese Blöcke nicht enthält, ist nicht straff, sondern rechtlich angreifbar.
Damit dieses Raster hält, brauchen die Termine unterschiedliche Längen. Ein Rezeptwunsch oder eine Wundkontrolle ist in zehn Minuten erledigt, eine Vorsorgeuntersuchung braucht zwanzig, ein Erstgespräch oder eine DMP-Einschreibung eher dreißig. Wer alles in dasselbe Zeitfenster presst, produziert entweder Leerlauf oder Verzug, und beides fällt am Ende auf denselben Vormittag. Lege die Längen je Anlass einmal schriftlich fest und hinterlege sie im Terminbuch, damit die Anmeldung nicht bei jedem Anruf neu schätzen muss.
Der zweite Hebel im Tagesgeschäft heißt feste Wochentermine: Teamrunde montags um 13:15 Uhr, Hygienebegehung am ersten Donnerstag im Monat, Fortbildung freitagnachmittags. Was einen festen Platz hat, muss nicht jede Woche neu eingeplant und mit jemandem abgestimmt werden.
Arztpraxis planen: welche Vorschriften den Plan begrenzen
Wer eine Arztpraxis planen will, plant nicht auf freiem Feld. Sechs Regeln stecken den Rahmen ab, und alle sechs greifen schon beim Entwurf der Woche, nicht erst bei der Abrechnung. Sie sind der Grund, warum ein Raster, das rechnerisch aufgeht, trotzdem unzulässig sein kann.
| Was der Plan einhalten muss | Was das für die Planung heißt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Höchstarbeitszeit | 8 Stunden werktäglich, auf bis zu 10 verlängerbar, wenn im Schnitt von sechs Monaten wieder 8 Stunden herauskommen | § 3 ArbZG |
| Ruhepause | 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden | § 4 ArbZG |
| Ruhezeit | 11 Stunden zwischen zwei Diensten; in Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen 10 Stunden, wenn jede Verkürzung durch eine Ruhezeit von 12 Stunden ausgeglichen wird | § 5 Abs. 1 und Abs. 2 ArbZG |
| Sonntagsdienst | grundsätzlich untersagt; für Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen gilt eine Ausnahme, mit Ersatzruhetag | § 9 ArbZG, § 10 ArbZG, § 11 Abs. 3 ArbZG |
| Auszubildende unter 18 | höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche, dazu längere Ruhepausen (60 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit) und 12 Stunden Freizeit zwischen zwei Diensten | § 8, § 11 und § 13 JArbSchG |
| Mindesturlaub | 24 Werktage im Jahr, in der Fünftagewoche also 20 Tage | § 3 BUrlG |
Drei davon fallen in der Arztpraxis besonders oft auf. Die Ruhezeit bricht schneller, als der Plan es zeigt: Wer freitags bis 20:00 Uhr im Spätdienst steht, darf frühestens um 7:00 Uhr wieder anfangen, eine Samstagssprechstunde ab 8:00 Uhr hat damit noch eine Stunde Luft. Verschiebt sich das Dienstende auf 22:00 Uhr, bleiben bis 8:00 Uhr nur zehn Stunden. Zulässig ist derselbe Samstagsdienst dann nur, wenn § 5 Abs. 2 ArbZG das für Deine Einrichtung erlaubt und die fehlende Stunde durch eine andere Ruhezeit von zwölf Stunden ausgeglichen wird. Die Jugendschutzgrenze trifft jede Praxis, die MFA ausbildet, denn im ersten Lehrjahr sind Auszubildende häufig noch nicht volljährig. Und der Ersatzruhetag nach einem Sonntagsdienst wird regelmäßig vergessen, weil er erst innerhalb der folgenden zwei Wochen fällig wird und bis dahin niemand mehr an den Sonntag denkt.
Für den Wochenplan heißt das: Diese sechs Grenzen prüfst Du nicht am Monatsende, sondern in dem Moment, in dem Du jemanden einer Schicht zuweist. Was hinter den einzelnen Vorschriften steht, ist im Themen-Hub zum Arbeitszeitrecht ausführlich aufgeschlüsselt.
Mit medishift siehst Du den Praxistag mit allen Besetzungen digital statt auf dem Ausdruck von Montag. Probiere es kostenlos aus!
Personalplanung: der Teil, an dem die Praxisplanung meist hakt
Die Rechnung dahinter ist unspektakulär, wird aber selten aufgeschrieben. Du gehst je Funktionsbereich durch, wie lange er besetzt sein muss:
- Anmeldung: von 7:00 bis 18:00 Uhr durchgehend besetzt, ab 7:30 Uhr doppelt. Macht 21,5 Besetzungsstunden an einem Werktag.
- Labor und Blutentnahme: von 7:30 bis 11:00 Uhr eine MFA, macht 3,5 Besetzungsstunden.
- Behandlungszimmer: je Ärztin eine assistierende MFA über die Sprechzeit.
- Verwaltung und Abrechnung: ein fester Block, der keinem Patiententermin gegenübersteht und deshalb gern vergessen wird.
Addiere die Bereiche und teile die Summe durch die vertragliche Wochenarbeitszeit Deines Teams. Heraus kommt der Bedarf für eine Woche ohne jeden Ausfall. Darauf kommt die Vertretung obendrauf: gesetzlicher Mindesturlaub, Fortbildungstage, Krankheit. Rechne diesen Aufschlag ruhig einmal in Tagen: Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz hat jede Vollzeitkraft in der Fünftagewoche Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage, Tarif- und Arbeitsverträge liegen meist darüber. Dazu kommen Fortbildungstage und Krankheitstage. Für eine Praxis mit vier MFA bedeutet das: An einem erheblichen Teil des Jahres ist mindestens eine Stelle nicht besetzt, und dieser Teil ist planbar, weil Urlaub und Fortbildung im Voraus feststehen.
Praxen, die diesen Aufschlag nicht einplanen, haben ihn trotzdem. Bezahlt wird er dann in Überstunden und in kurzfristigen Anrufen bei Teilzeitkräften.
Wie Du den Bedarf sauber herleitest, steht ausführlich unter Personalplanung für die Praxis. Die Umsetzung in konkrete Schichten beschreibt der Beitrag zur Dienstplanung in der Praxis.
Ein Wort zur Verteilung: Spätdienste, Samstagssprechstunden und die ungeliebte Ferienwoche sollten nachvollziehbar rotieren, nicht nach Verhandlungsgeschick. Eine transparente Rotation kostet einmal eine Teamrunde und spart danach jede Woche Diskussion.
Digitale Praxisplanung: Woran Du einen guten Praxisplaner erkennst
Der Wechsel von der Excel-Tabelle auf ein Planungssystem lohnt sich nicht wegen der Optik, sondern wegen fünf Punkten, die in der Tabelle nicht abbildbar sind:
- Vorlagen statt Abtippen: Die Standardwoche wird einmal gebaut und danach auf neue Zeiträume übertragen.
- Abwesenheiten im selben System: Urlaubsantrag, Genehmigung und Dienstplan liegen nicht in drei getrennten Dateien.
- Prüfung bei der Zuweisung: Ruhezeit, Doppelbelegung und Abwesenheit fallen beim Planen auf, nicht am Einsatztag.
- Soll gegen Ist: Die geleisteten Stunden je Mitarbeiterin sind monatlich sichtbar, ohne Handzettel.
- Zugriff für das Team: Wer den aktuellen Plan im Handy hat, ruft nicht in der Anmeldung an.
In medishift liegt der Schwerpunkt genau auf dieser Personalseite. Der Dienstplan entsteht aus Wochenvorlagen, Abwesenheitsanträge laufen und werden im selben System genehmigt, und die Konflikterkennung markiert Abwesenheit, Unverfügbarkeit, Doppelbelegung und Verstöße gegen die hinterlegte Mindest-Ruhezeit direkt bei der Zuweisung. Der Stundenreport stellt monatlich Soll- und Ist-Stunden je Mitarbeiter gegenüber, im Premium-Tarif ergänzt um die erfasste Arbeitszeit aus der Zeiterfassung. Ein Praxisplaner 2026 sollte außerdem mobil laufen, damit Dein Team den Plan und den Schichttausch ohne Rückruf in der Praxis erledigen kann.
Wer an dieser Stelle nach einem Praxisplaner zum Ausdrucken sucht, bekommt eine saubere Wochenübersicht, aber keine dieser fünf Prüfungen. Ein Papierkalender rechnet die Vertretung nicht mit und weiß nicht, wer bereits im Urlaub steht. Als Aushang im Aufenthaltsraum bleibt er trotzdem nützlich: Der Wochenplan lässt sich aus dem System heraus als PDF sichern und ausdrucken.
Was ein solches System bewusst nicht tut: Termine am Patienten vergeben. Das bleibt Sache Deines Praxisverwaltungssystems. Die Trennung ist keine Lücke, sondern die Arbeitsteilung, mit der beide Systeme gut werden. Wie die einzelnen Bausteine aus Dienstplan, Urlaub und Zeiterfassung zusammenspielen, zeigt unser Themen-Hub zum Praxismanagement.
Wenn Du die Praxisplanung in diesem Jahr an einer Stelle verbessern willst, dann an der obersten: Schreib Deine Sprechzeiten und das Terminraster auf, rechne den Besetzungsbedarf einmal sauber durch und bau den Dienstplan erst danach. Alles Weitere, von der Vorlage bis zur Regelprüfung, ist Werkzeug. Es beschleunigt eine gute Planung und macht eine schlechte nur schneller sichtbar. Du kannst medishift kostenlos testen und den ersten Wochenplan mit Deinen echten Zeiten aufbauen.


